Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Vertragsbeziehungen zwischen Leutrim Sylejmani / SignalCare (nachfolgend «SignalCare») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit SignalCare diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Für öffentlich-rechtliche Auftraggeber (Gemeinden, Kanton) gelten bei Widerspruch die öffentlich-rechtlichen Beschaffungsvorschriften vor diesen AGB, soweit zwingend vorgeschrieben.
§ 2 Leistungen
SignalCare erbringt Leistungen in drei Bereichen:
- Ersterfassung: GPS-gestützte Erfassung von Strassensignalen vor Ort, inkl. Foto und Zustandsbewertung nach SSV. Einmalige Leistung, pro Signal oder Mast abgerechnet.
- SaaS-Plattform (PWA & Dashboard): Bereitstellung der Feldapp und des Gemeinde-Dashboards als Software-as-a-Service. Monatliche Lizenz, jederzeit kündbar.
- GIS-Export Add-on: Strukturierter Datenexport in GIS-kompatiblen Formaten (GeoJSON, GeoPackage, INTERLIS 2). Optionales Modul, monatlich zusätzlich zur SaaS-Lizenz.
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Auftragsschreiben oder Offertbestätigung festgehalten.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Auftragsschreiben oder der Offertbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen für Ersterfassungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Monatliche SaaS-Lizenzen werden zu Beginn jedes Monats in Rechnung gestellt.
Preisanpassung: SignalCare behält sich vor, laufende Lizenzpreise mit einer Voranmeldefrist von mindestens drei Monaten schriftlich anzupassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag auf das Datum der Preisanpassung hin kündigen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Die SaaS-Lizenz läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit kann im Auftragsschreiben vereinbart werden.
Das GIS-Export Add-on kann separat, ebenfalls mit 30-tägiger Frist auf Monatsende, gekündigt werden.
Einmalige Leistungen (Ersterfassung) begründen kein wiederkehrendes Vertragsverhältnis.
§ 5 Verfügbarkeit und SLA
SignalCare strebt eine Verfügbarkeit von Dashboard und PWA von 99 % im monatlichen Durchschnitt an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden, sofern möglich, im Voraus angekündigt.
Ausfälle durch eingesetzte Cloud-Dienstleister oder das Mobilfunknetz liegen ausserhalb des Einflussbereichs von SignalCare und begründen keine Haftung.
§ 6 Datenschutz und Dateneigentum
Die im Rahmen der Signalerfassung erhobenen Felddaten (GPS-Koordinaten, Fotos, Zustände, Massnahmen) gehören dem Auftraggeber. SignalCare verarbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags.
Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber auf Wunsch einen vollständigen Datenexport. SignalCare löscht die Daten anschliessend innert 90 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Auf Anfrage stellt SignalCare eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) gemäss revDSG bereit (info@signalcare.ch).
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- berechtigte Mitarbeitende Zugang zu den Erfassungsstandorten erhalten;
- Login-Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden;
- SignalCare über wesentliche Änderungen (z. B. zusätzliche Gemeinden, Softwaresysteme) rechtzeitig informiert wird.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in vollem Umfang bestehen und ist nicht wegbedingbar (Art. 100 Abs. 1 OR). Die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung von SignalCare je Schadenfall und insgesamt auf den Betrag begrenzt, der für die betreffende Leistung im vorangegangenen Kalendermonat in Rechnung gestellt wurde. Ausgeschlossen sind Folgeschäden und entgangener Gewinn.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SignalCare im Kanton Zug, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstands-Bestimmungen.
§ 10 Änderungen dieser AGB
SignalCare kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert 14 Tagen nach Zustellung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.