Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen und Vertragsbeziehungen zwischen Leutrim Sylejmani / SignalCare (nachfolgend «SignalCare») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit SignalCare diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Für öffentlich-rechtliche Auftraggeber (Gemeinden, Kanton) gelten bei Widerspruch die öffentlich-rechtlichen Beschaffungsvorschriften vor diesen AGB, soweit zwingend vorgeschrieben.
§ 2 Leistungen
SignalCare erbringt Leistungen in drei Bereichen:
- Erfassung vor Ort: GPS-gestützte Erfassung von Strassensignalen vor Ort, inkl. Foto und Zustandsbewertung nach SSV (Ersterfassung bzw. spätere Kontrollbegehung). Einzeln beauftragte Leistung, pro Signal abgerechnet.
- SaaS-Plattform, Paket Basis: Bereitstellung der Feldapp und des Gemeinde-Dashboards als Software-as-a-Service, inkl. Datenexport im Format GeoJSON (WGS84 und LV95/EPSG:2056), Support, Updates und Hosting. Jahreslizenz, Preis nach Einwohnerzahl.
- SaaS-Plattform, Paket Plus: Leistungen des Pakets Basis, zusätzlich Signalplaner und GIS-Schnittstelle (automatischer Datenabruf per API-Key). Jahreslizenz, Preis nach Einwohnerzahl.
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Auftragsschreiben oder Offertbestätigung festgehalten.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die im Auftragsschreiben oder der Offertbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die SaaS-Lizenz wird jährlich im Voraus für das Kalenderjahr in Rechnung gestellt; das erste Jahr wird anteilig ab Start verrechnet. Ein Wechsel von Basis auf Plus wird anteilig für das laufende Jahr nachverrechnet. Erfassungsleistungen werden nach Abschluss in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Preisanpassung: SignalCare behält sich vor, laufende Lizenzpreise mit einer Voranmeldefrist von mindestens drei Monaten schriftlich anzupassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag auf das Datum der Preisanpassung hin kündigen.
§ 4 Vertragsdauer und Kündigung
Die SaaS-Lizenz läuft mindestens bis zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres. Danach verlängert sie sich jeweils um ein Kalenderjahr, sofern sie nicht von einer Seite mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird. Im Auftragsschreiben kann eine abweichende Laufzeit vereinbart werden.
Ein Wechsel von Plus auf Basis ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, mit derselben Frist.
Einzeln beauftragte Leistungen (Ersterfassung, Kontrollbegehung) begründen kein wiederkehrendes Vertragsverhältnis.
§ 5 Verfügbarkeit und SLA
SignalCare strebt eine Verfügbarkeit von Dashboard und Feldapp von 99 % im monatlichen Durchschnitt an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster werden, sofern möglich, im Voraus angekündigt.
Ausfälle durch eingesetzte Cloud-Dienstleister oder das Mobilfunknetz liegen ausserhalb des Einflussbereichs von SignalCare und begründen keine Haftung.
§ 6 Datenschutz und Dateneigentum
Die im Rahmen der Signalerfassung erhobenen Felddaten (GPS-Koordinaten, Fotos, Zustände, Massnahmen) gehören dem Auftraggeber. SignalCare verarbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags.
Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber auf Wunsch kostenlos einen vollständigen Datenexport (GeoJSON mit Koordinaten, CSV, PDF-Berichte und Fotos). SignalCare löscht die Daten anschliessend innert 90 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Auf Anfrage stellt SignalCare eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) gemäss revDSG bereit (info@signalcare.ch).
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- berechtigte Mitarbeitende Zugang zu den Erfassungsstandorten erhalten;
- Login-Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden;
- SignalCare über wesentliche Änderungen (z. B. zusätzliche Gemeinden, Softwaresysteme) rechtzeitig informiert wird.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in vollem Umfang bestehen und ist nicht wegbedingbar (Art. 100 Abs. 1 OR). Die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt.
Im Übrigen ist die Haftung von SignalCare je Schadenfall und insgesamt auf den Betrag begrenzt, der für die betreffende Leistung im vorangegangenen Kalendermonat in Rechnung gestellt wurde. Ausgeschlossen sind Folgeschäden und entgangener Gewinn.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von SignalCare im Kanton Zug, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstands-Bestimmungen.
§ 10 Änderungen dieser AGB
SignalCare kann diese AGB jederzeit anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert 14 Tagen nach Zustellung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.